Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anzeige wegen Nötigung
#11
jo, einfach schnell jetzt noch einen gegenantrag wegen falschaussage stellen.

ich hab auch das ein oder andere mal schon solche säcke mit rechtsüberholen gezüchtigt.
beim schaffen frieren und beim essen schwitzen :essen
Zitieren
#12
Gegenanzeige ist wichtig. Sonst wird immer sehr böse reagiert von Rechtswegen bei Nötigung. Einem Nachbarn von mir ist das auch mal passiert, und der der ihn angezeigt hat war alleine, wie mein Nachbar.
Sie haben denn dem anderen geglaubt, weil er sich wohl besser verkauft hat :down

Ergebnis war Führerscheinentzug und MPU :qts
[CENTER]Meine HOMEPAGE jetzt im neuen Look[/CENTER]

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Dieser Beitrag wurde bereits 1539 mal editiert, zuletzt von »Pepe-VR6« (30.2.2009, 1:39)
Zitieren
#13
...und ich würde an deiner Stelle um Löschung des Themas bitten, wenn deine Fragen beantwortet sind, damit die das hier nicht zufällig entdecken.
Zitieren
#14
hm,...
du kannst ja hinter dieser aktion mit nen anderen wagen gefahren sein...

zufällig kannst ja den der den wagen gefahren hat ja mal getroffen haben, irgandwo...und der kann sich auf die aktion errinnern... ggg


so gibts einen zeugen und einen corradofahrer und nen ausbremser... ggg

gegenanzeige..
und ferig ist die geschichte...
Zitieren
#15
Zitat:Original von DerSalzmann
...und ich würde an deiner Stelle um Löschung des Themas bitten, wenn deine Fragen beantwortet sind, damit die das hier nicht zufällig entdecken.

oder verschieben in das "das ärgert mich aber Forum", da sehen es auch nur angemeldete User
[CENTER]Meine HOMEPAGE jetzt im neuen Look[/CENTER]

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Dieser Beitrag wurde bereits 1539 mal editiert, zuletzt von »Pepe-VR6« (30.2.2009, 1:39)
Zitieren
#16
Nein nein, das Thema braucht nicht gelöscht zu werden, da das ganze schriftliche Zeug eh schon durch ist.
Meine Aussage lautet ja, das das Fahrzeug zum Verkauf gestanden hat und das jemand gefahren ist, der Interesse gezeigt hat, den Wagen zu kaufen. Und das ich auf dem Beifahrersitz gesessen habe.

Ich habe jetzt jedenfalls nen Termin beim Anwalt, mal hören was der so sagt...

Mit der Gegenanzeige wäre jetzt evtl nen bisschen spät, das ganze ist im Nov 05 passiert...

Was mich etwas verwundert ist, wenn, wie hier grade berichtet wurde, auch Aussage gegen Aussage war, warum wurde dann der Führerscheinentzug und ne MPU verhängt?
Ohne konkrete Beweise bzw. Zeugen kann das doch net sein?!
Sonst kann ich ja Gott weis wen anzeigen und der is dann mit a bissel Pech dran?!
Zitieren
#17
Naja es wird halt dem auch mehr Glauben geschenkt, der eine Anzeige zuerst aufgibt ... .
Gru�?
Rene

Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davorsteht und angst hat, es aufzuschlie�?en. Zitat von Walter Röhrl
Zitieren
#18
Zitat:Ohne konkrete Beweise bzw. Zeugen kann das doch net sein?!

Ich glaub es ehrlich gesagt auch nicht wirklich, es sei denn derjenige hat sich vor Gericht böse verstrickt und es ungewollt zugegeben.

Zitat:Meine Aussage lautet ja, das das Fahrzeug zum Verkauf gestanden hat und das jemand gefahren ist, der Interesse gezeigt hat, den Wagen zu kaufen. Und das ich auf dem Beifahrersitz gesessen habe.

Hm sorry aber ganz schlechte Idee. Eigentlich hättest du ja jetzt deinen Kumpel als 2. Zeugen in deinem Auto aber damit hast du dir das verbaut.
Zitieren
#19
Zitieren
#20
[CENTER]MfG Turbonetics[/CENTER]
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste