25.03.2020, 07:31
cor-fan,'index.php?page=Thread&postID=472282#post472282' schrieb:und die Leistung verweigernDas ist so nicht ganz richtig. Die Haftpflichtversicherung muss im Falle eines Unfalls den Generischen Schaden bezahlen. Die Versicherung kann durch einen entsprechenden Gutachter
eine Mitschuld nachweisen... Aber es kann nur eine gewisser Prozentsatz dem Versicherungsnehmer zugeschoben werden. Auch da muss erstmal nachgewiesen sein, dass ohne dem Chip
(oder was auch immer) der Unfall hätte vermieden werden können. Gleiches gilt auch beim Fahren unter Alkohol mit Unfallfolge.
Es ist also nicht so, dass die Versicherung nicht zahlt wenn die Felgen beim Unfall nicht eingetragen waren