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Beschlagnahme - so schnell geht das
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#3
Warten wir mal ab, ich kann mir nur vorstellen das es etwas mit der Lautstärke zu tun hat.
Wenn er wirklich sehr laut war ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Wenn der Polizist nicht recht hatte, wird er wohl eins auf die Mütze bekommen! Wink

Das Problem ist (kennen wir ja alle, das eingefahrene Auspuffanlage alle lauter sind als wo sie noch neu waren).
Der Sachverständige wir sicher eine Fahrgeräuschmessung machen und da hat "kaum" einer eine Chance die eingetragen Werte zu erreichen.
Also abwarten.

Tut mir echt leid.
*** Octavia RS TFSI 2008 ABT IS Tuning ***
*** Fabia II 1.6 16V 2008 Black&White ***
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#4
Du meinst jetzt nich den gelben 6N oder?

Warum issa net einfach wieder eingestiegen und weiter gefahren? Scholz hat ja da schon Erfahrung drin. Big Grin
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#5
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#6
Zitat:Original von Matthias Arndt
Wenn der Polizist nicht recht hatte, wird er wohl eins auf die Mütze bekommen! Wink

Das ist ja das Problem ! Er bekommt wirklich nur eins auf die Mütze. Da er ja schon ziemlich lange bei dem Verein ist, werden die Konsequenzen eher gering sein :down .

Ja, hier in Berlin haben die nicht so richtig zu tun. So einen Eindruck bekommt man wenigstens. Sich an sowas aufzuhalten.

Ab zum Rechtsanwalt und Fahrzeug zurückholen. Dienstaufsichtsbeschwerde und den ganzen Kram würde ich mir auch nicht nehmen lassen.
Auch wenn es nicht viel bringt.
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#7
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#9
Jetz mal eine blöde Frage, aber was steht im 50.3 eigentlich drinn?
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#10
Eingriff in die Grundrechte hin oder her, in der Praxis schaut das anders aus.
Mir ist auch ein Fall bekannt, das ein Motorradfahrer in Nürnberg unterwegs war der eine nicht zulässige Auspuffanlage dran hatte.
Ihm wurde zur wahl gestellt, entweder vor Ort ne originale drunter oder das Motorad wird Sichergestellt.
Er hat sich dann in den Zug gesetzt und ist nach Hamburg gefahren und hat seinen originalen Auspuff geholt um ihn bei uns wieder anzubauen!

Und jetzt noch was zur Beschlagnahme!

Der Polo und alle anderen Auto´s bzw. Motorräder werden nicht Beschlagnahmt sondern Sichergestellt!
Das ist ein erheblicher Unterschied!

Kurz und knapp, bei der Beschlagnahme würdest du dein Auto nicht wieder bekommen, bei der Sicherstellung bekommst du dein Fahrzeug nach beseitigung der Mängel wieder!
Somit ist der Grundrechtseingriff lange nicht so gravierend wie bei der Beschlagnahme!

@VR-Patti

Das er nur eins auf die Mütze bekommt ist auch gut so, es währe ja schlimm wenn ich die Arbeit eines Handwerkers bemängel und er wird daraufhin entlassen. Wink
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