09.04.2009, 11:15
moin,
da ja die festigkeitsgutachten und ein vergleichsgutachten bei ner eintragung nicht mehr reichen, habe ich mal eben ne frage: für den corrado gibt es ein tüv-teilegutachten der DZ1 in der kombi 7,5 und 9x16...ich fahre 9x16 rundum...nun meine frage: wenn ich das teilegutachten über die kombination habe (das belegt auf jedenfall, dass die felgen ok sind und ständig geprüft werden; qualitätsmanagement) und dann noch ein vergleichsgutachten z.B. von steffan evo felgen in 9x16 ET15 rundum das zeigt, dass 9x16 rundum aufm corrado auch ok ist, ist eine eintragung dann möglich?
die festigkeitsgutachten sind ja nur nicht mehr zulässig, weil daraus nicht auf den aktuellen stand geschlossen werden kann...
danke schonmal für die antworten...
da ja die festigkeitsgutachten und ein vergleichsgutachten bei ner eintragung nicht mehr reichen, habe ich mal eben ne frage: für den corrado gibt es ein tüv-teilegutachten der DZ1 in der kombi 7,5 und 9x16...ich fahre 9x16 rundum...nun meine frage: wenn ich das teilegutachten über die kombination habe (das belegt auf jedenfall, dass die felgen ok sind und ständig geprüft werden; qualitätsmanagement) und dann noch ein vergleichsgutachten z.B. von steffan evo felgen in 9x16 ET15 rundum das zeigt, dass 9x16 rundum aufm corrado auch ok ist, ist eine eintragung dann möglich?
die festigkeitsgutachten sind ja nur nicht mehr zulässig, weil daraus nicht auf den aktuellen stand geschlossen werden kann...
danke schonmal für die antworten...