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Normale Version: Ausfuhrkennzeichen oder Kurzkennzeichen ?
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Hallo,
Ich habe nach langer Arbeit meien Rs 125 umgebaut.
Aber verkaufe sie jetzt.
Und bin sie noch kein einziges mal nach dem Umbau gefahren!

Da ich sie wenigstens ein wenig auskösten möchte möchte ich sie kurz anmelden (höchstens 1 Monat)

Nun habe ich mich ein wenigs schlau gemacht.

Da sind mir zwei Wege aufgefallen.

Kurzzeitkennzeichen (5tage)
Ausfuhrkennzeichen (15Tage)

Da ich schon gerne 15 Tage fahren würde , aber nur in Deutschland.
Wenn ich eine AUsfuhrkennzeichen nehmen , und es passiert was weil ich in Deutschland eben bisschen rumgefahren bin - was ist dann ? geht das ?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?

Hier ein Bild =(

Wurde viel gemacht,
Fontverkleidung von der Produktions Racer 98-99
Lakciert worden in VulkanBlack Audi
Blinker angepasst
Motor überarbeite und und und

(Blinker selbst angepasst und in die Verkleidung montiert mit hellen LEDS

[Bild: 68280196_full,r,470x470.jpg]

[Bild: 68110833_full,r,470x470.jpg]
Warum nicht einfach anmelden und dann 4 Wochen später wieder abmelden? Wenn dann was passiert gibt's keine Probleme.
Ausfuhrkennzeichen gibts nicht weil wenn du die beantragst dann wird dein Brief entwertet da die Kiste dann definitiv fürs Ausland bestimmt ist. Entweder anmelden oder 5 Tages Kennzeichen oder stehenlassen!

Sandro
Richtig mit Ausfuhrkennzeichen darf sich das Fahrzeug wenn die Zulassung abgelaufen ist nicht mehr in Deutschland befinden.
Hat glaub ich mit der Steuer zu Tun.